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75 Jahre Grundgesetz
Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der letzten Sitzung des parlamentarischen Rates in Bonn verkündet. Heute wird es also 75 Jahre alt, genauso wie die Bundesrepublik selbst.
Das Grundgesetz bildet die Grundlage unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Es garantiert allen Menschen die Unverletzlichkeit der Würde, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz, Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie zahlreiche andere Grundrechte.
Die Erfahrungen aus dem in Deutschland herrschenden Unrechtsstaat im Nationalsozialismus haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes veranlasst, Vorkehrungen zu treffen, damit es in diesem Land nie wieder zu einer solchen Situation kommt. Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 beispielsweise macht insbesondere die Unverletzlichkeit der Menschenwürde (Artikel 1) und die Staatsform der BRD als demokratischen und sozialen Bundesstaates (Artikel 20) zu einer unveränderlichen Konstante im Wesen unserer Nation.
Das Grundgesetz ist aber nur ein Teil des ganzen. Es ist Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger aus dem Grundgesetz eine lebhafte demokratie zu gestalten. Und ebenso liegt es an uns allen diese gegen extremistische Versuche, egal aus welcher Richtung, zu verteidigen.
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